4. Wehrsold und Urlaubsanspruch
Wehrpflichtige werden nach ihrem Eintritt in die Bundeswehr vom Dienstherrn vollständig versorgt. Neben einer Unterkunft werden unter anderem Verpflegung, Kleidung und medizinische Versorgung gestellt.
Jeder Wehrpflichtige erhält Wehrsold, der wie folgt gestaffelt ist:
Dienstmonat |
Dienstgrad |
Wehrsold für 30 Tage |
1. bis 3. |
Soldat |
222,30 Euro |
4. bis 6. |
Gefreiter |
245,40 Euro |
7. bis 9. |
Obergefreiter |
268,50 Euro |
ab 12. |
Hauptgefreiter |
291,30 Euro |
Wer sich entschließt, nach der Grundwehrdienstzeit länger bei der Bundeswehr zu bleiben, erhält eine Erhöhung seines Wehrsolds. Bei einer freiwilligen Weiterverpflichtung von mindestens einem Monat und maximal 14 Monaten werden folgende Zuschläge gezahlt.
Dienstmonat |
Wehrdienstzuschlag |
10. bis 12. |
613,50 Euro |
13. bis 18. |
675,00 Euro |
19. bis 23. |
736,20 Euro |
Bei der Berechnung des Wehrsoldes und des Wehrdienstzuschlags wird von 30 Monatstagen ausgegangen. Weiterhin wird unter Berücksichtigung von zehn dienstfreien Tagen im Monat 59,80 Euro Verpflegungsgeld ausgezahlt.
Zusätzlich zum normalen Sold gewährt die Bundeswehr für jeden Soldat, der mehr als 30 Kilometer von seinem Heimatort entfernt stationiert ist, einen Mobilitätszuschlag. Dieser Zuschlag beträgt monatlich 0,51 Euro je Entfernungskilometer, ist jedoch auf 204 Euro im Monat begrenzt.
Darüber hinaus gibt es ein Weihnachtsgeld von 172,56 Euro, wobei zusätzlich noch 0,64 Euro für jeden Tag des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes gezahlt werden.
Das Entlassungsgeld beträgt 690,24 Euro plus 2,56 Euro für jeden Tag des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes.
Je nach Dauer des Wehrdienstes ergeben sich beispielsweise folgende Beträge:
Dienstmonat |
Weihnachtsgeld |
Entlassungsgeld |
bis 9. |
172,56 Euro |
690,24 Euro |
10. bis 13. |
249,36 Euro |
997,44 Euro |
14. bis 18. |
345,36 Euro |
1.381,44 Euro |
19. bis 23. |
441,36 Euro |
1.765,44 Euro |
Alle finanziellen Leistungen sind steuerfrei und werden monatlich ausbezahlt.
Im Übrigen ist die Familienheimfahrt mit der Bahn in der 2. Klasse kostenlos. Mit dem Bahnberechtigungsschein, den jeder Wehrdienstleistende erhält, besteht zusätzlich auch Anspruch auf eine Ermäßigung von 50 Prozent bei allen anderen Bahnfahrten.
Dem Grundwehrdienstleistenden stehen insgesamt 19 Tage Erholungsurlaub zu. Ein Grundwehrdienstleistender, der freiwillig zusätzlichen Wehrdienst leistet, erhält für jeden weiteren vollen Monat 1/12 des Jahresurlaubs für Berufssoldaten (26 Tage).